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Published on September 2, 2026

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EU AI Act ab August 2026: Was Schweizer SaaS-Gründer über KI-Kennzeichnungspflichten wissen müssen

Heute, am 02. August 2026, ist ein Stichtag für alle, die KI-generierte Inhalte in Europa verbreiten: Artikel 50 des EU AI Act tritt in Kraft und macht Transparenzpflichten durchsetzbar. Für Schweizer SaaS-Gründer, die mit AI-Features arbeiten – Text-Generierung, Bild-Synthese, Voice-to-Text, Video-Tools –, bedeutet das: Ab heute können nationale Marktüberwachungsbehörden Bussgelder von bis zu 15 Millionen EUR oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Was genau müssen Sie kennzeichnen? Welche Inhalte sind befreit? Und wie setzen Sie die Pflichten technisch um? Dieser Artikel liefert die Antworten – belegt aus offiziellen EU-Quellen und aktuellen Compliance-Guides.

Der Stichtag 02. August 2026 – und die Verwirrung um High-Risk-Systeme

Viele Unternehmen glaubten, der EU AI Act sei auf Dezember 2027 verschoben. Das stimmt nur halb: Der Digital Omnibus vom 7. Mai 2026 hat die High-Risk-Pflichten für Annex-III-Systeme auf den 02.12.2027 verschoben – Artikel 50 Transparenzpflichten sind davon NICHT betroffen und gelten ab 2. August 2026. Ab heute müssen Provider und Deployer bestimmter AI-Systeme die Kennzeichnungspflichten erfüllen.

Eine schmale Übergangsfrist gibt es nur für Provider, die generative AI-Systeme bereits vor dem 02.08.2026 auf dem Markt platziert haben: Sie haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Markierung (Art. 50(2)) nachzurüsten. Neue Systeme ab heute müssen sofort kennzeichnen. Alle anderen Transparenzpflichten – sichtbare Offenlegung von Deepfakes und öffentlichem Interesse – gelten ab sofort ohne Aufschub.

Wer ist betroffen? Extraterritoriale Anwendung für Schweizer Anbieter

Der EU AI Act gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Der EU AI Act gilt für jedes Unternehmen, das AI-Systeme auf dem EU-Markt platziert oder dessen AI-Outputs in der EU genutzt werden, unabhängig vom Standort des Unternehmens. Das bedeutet: Der EU AI Act kann auch ausserhalb der EU gelten, abhängig davon, wie das AI-System genutzt wird (z.B. SaaS AI-Tools, Machine Learning APIs).

Konkret: Wenn Ihre Schweizer SaaS-Plattform AI-generierte Texte, Bilder oder Videos erzeugt und diese Outputs von EU-Nutzern abgerufen, geteilt oder veröffentlicht werden, fallen Sie in den Geltungsbereich. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie als Schweizer Unternehmen «ausserhalb» liegen – eine rechtliche Prüfung ist dringend empfohlen.

Was muss gekennzeichnet werden? Provider-Pflicht (Art. 50(2))

Provider von AI-Systemen, die synthetischen Audio-, Bild-, Video- oder Text-Content generieren, müssen sicherstellen, dass Outputs in maschinenlesbarem Format markiert und als künstlich generiert oder manipuliert erkennbar sind. Die Markierung muss effektiv, interoperabel, robust und zuverlässig sein, soweit technisch machbar.

Befreiungen: Assistive Funktionen

Nicht alles, was AI berührt, ist kennzeichnungspflichtig. Die Verpflichtung gilt nicht, wenn das AI-System nur eine unterstützende Funktion für Standard-Editing ausübt oder die Input-Daten oder deren Semantik nicht substanziell ändert.

Die finalen Guidelines der EU-Kommission (20. Juli 2026) konkretisieren das:

Befreit von der Markierung sind:

Kennzeichnungspflichtig sind dagegen:

Für viele SaaS-Tools (reine Übersetzung, Grammatikkorrektur, Transkription) bedeutet das Entwarnung. Wer aber Summarizer, Content-Rewriter oder generative Bild-/Video-Tools anbietet, muss kennzeichnen.

Deployer-Pflicht: Sichtbare Offenlegung bei Deepfakes und öffentlichem Interesse (Art. 50(4))

Während Provider die maschinenlesbare Markierung liefern, trifft Deployer (also diejenigen, die AI-Systeme nutzen und Inhalte veröffentlichen) eine sichtbare Offenlegungspflicht in zwei Fällen:

  1. Deepfakes: Deployer, die AI-Systeme nutzen, die Deepfakes erzeugen oder manipulieren (Bild, Audio, Video), müssen offenlegen, dass der Content künstlich generiert wurde. Ausnahme: Bei künstlerischen/satirischen Werken gilt eine angemessene Offenlegung ohne Genuss-Beeinträchtigung.

  2. Öffentliches Interesse: Deployer, die AI-generierten oder manipulierten Text veröffentlichen mit dem Zweck, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen offenlegen, dass der Text künstlich generiert wurde. Was zählt als «öffentliches Interesse»? 'Matters of public interest' umfassen: Politik, öffentliche Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz, wirtschaftliche/finanzielle/politische/wissenschaftliche/kulturelle Entwicklungen von öffentlicher Relevanz.

Wichtige Ausnahme: Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn der AI-generierte Content menschlicher Review/redaktioneller Kontrolle unterlag und eine Person redaktionelle Verantwortung trägt. Viele Unternehmen prüfen AI-generierte Berichte, Nachhaltigkeitsreports oder Corporate-News ohnehin redaktionell – in diesem Fall entfällt die sichtbare Kennzeichnung.

Werbung oder Produktbeschreibungen fallen ausserhalb der Kennzeichnungspflicht, AUSSER sie enthalten Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit.

Technische Umsetzung: C2PA, SynthID und EU-Icons

Wie setzt man die Kennzeichnung konkret um? Der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, veröffentlicht am 10. Juni 2026 und von Kommission und AI Board als adäquates freiwilliges Werkzeug bestätigt, nennt zwei Technologien als Industrie-Standard:

Maschinenlesbare Markierung: C2PA Content Credentials

Der Code of Practice nennt C2PA Content Credentials als Beispiel für eine technische Lösung, die alle vier Kriterien (effektiv, interoperabel, robust, zuverlässig) erfüllt, zusammen mit ergänzenden Signalen wie Google SynthID-Wasserzeichen. C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity, ISO/IEC 22144, ratifiziert 2025) bettet kryptografisch signierte Metadaten in Dateien ein – ein JSON-LD-Manifest mit Provenance-Daten (Ersteller, Tool, Edit-Historie, Kette von Signaturen).

Unsichtbares Wasserzeichen: SynthID

Die Industrie setzt auf eine Zwei-Schicht-Verteidigung: SynthID (unsichtbares Wasserzeichen) plus C2PA (kryptografische Metadaten), sodass Provenance-Signale selbst nach Screenshots überleben. Google SynthID (Open Source für Text, über Vertex AI für Bild/Audio/Video) ändert Pixelwerte, Audio-Frequenzen oder Token-Verteilungen imperceptibel – das Signal ist robust gegen Cropping, Kompression, Re-Recording und Social-Media-Upload.

Viele Foundation-Model-Provider (Gemini, DALL-E 3, Adobe Firefly) bieten bereits eingebaute C2PA/SynthID-Markierung. Für Open-Source-Modelle (Stable Diffusion, FLUX) stehen SDKs wie c2pa-node oder c2pa-python zur Verfügung.

Sichtbare Kennzeichnung: EU-Icons

Für die sichtbare Offenlegung (Deepfakes, öffentliches Interesse) hat die EU ein Set von Icons entwickelt: Die EU hat ein Set von Icons entwickelt, die Deployer nutzen können, um AI-generierten Content zu kennzeichnen. Basis-Icon für Deepfake-Inhalte (Bild/Audio/Video) oder veröffentlichten Text. Icons müssen klar wahrnehmbar sein, spätestens bei erster Exposition sichtbar, und beim Resharing/Download sichtbar bleiben. Die Icons sind freiwillig, schaffen aber EU-weite Einheitlichkeit und erleichtern Compliance.

Code of Practice: Freiwillig, aber mit klaren Vorteilen

Rund 190 Unternehmen und Organisationen hatten den Code of Practice bis Ende Juli 2026 unterzeichnet (darunter Google, OpenAI, Adobe). Unterzeichner können sich auf die Massnahmen des Codes berufen, um Compliance mit Art. 50(2) und (4) nachzuweisen – das reduziert den administrativen Aufwand und schafft Rechtssicherheit über alle Mitgliedstaaten hinweg. Nicht-Unterzeichner müssen individuell gegenüber verschiedenen Marktüberwachungsbehörden nachweisen, dass ihre Massnahmen adäquat sind. Eine Unterzeichnung ist nicht Pflicht, vereinfacht aber den Nachweis erheblich.

Bussgelder und Durchsetzung

Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind erheblich: Bussgelder für Verstösse gegen Artikel 50 erreichen 15 Millionen EUR oder 3% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist, mit Verhältnismässigkeit für KMU. Die Durchsetzung liegt bei nationalen Marktüberwachungsbehörden; das AI Office ist zuständig, wenn Provider und GPAI-Modell von derselben Einheit stammen.

Für Startups und SaaS-Unternehmen bedeutet das ein existenzielles Risiko – die Investition in Compliance ist keine Option, sondern Pflicht.

Checkliste für Schweizer SaaS-Gründer

  1. Inventarisierung: Listen Sie alle AI-Features auf, die Inhalte generieren (Text, Bild, Audio, Video). Klassifizieren Sie nach Modalität und EU-Reichweite.

  2. Befreiung prüfen: Sind Ihre Funktionen rein assistiv (Grammatik, Übersetzung, Transkription ohne Bedeutungsänderung)? Dann sind Sie befreit. Generieren Sie Zusammenfassungen, Paraphrasen oder kreative Inhalte? Dann müssen Sie kennzeichnen.

  3. Provider oder Deployer? Als SaaS-Anbieter sind Sie in der Regel Provider (müssen maschinenlesbare Markierung einbauen). Wenn Sie AI-Outputs selbst veröffentlichen (z.B. im eigenen Marketing), sind Sie auch Deployer (sichtbare Offenlegung).

  4. Technische Umsetzung: Implementieren Sie C2PA-Metadaten + SynthID-Wasserzeichen. Nutzen Sie – wenn möglich – Foundation-Model-Provider, die Markierung bereits eingebaut haben. Für eigene Modelle: c2pa-node, c2pa-python SDKs.

  5. Sichtbare Kennzeichnung: Wenn Sie Deepfakes oder Text zu öffentlichem Interesse veröffentlichen, nutzen Sie die EU-Icons oder eine gleichwertige sichtbare Offenlegung.

  6. Redaktionelle Review: Prüfen Sie, ob Sie AI-generierten Content für öffentliches Interesse redaktionell prüfen und Verantwortung übernehmen können – dann entfällt die sichtbare Kennzeichnung.

  7. Rechtliche Prüfung: Klären Sie mit EU-Rechtsberatung, ob extraterritoriale Anwendung greift. Erwägen Sie die Unterzeichnung des Code of Practice.

Fazit: Transparenz als Wettbewerbsvorteil

Ab heute sind die Kennzeichnungspflichten des EU AI Act durchsetzbar. Für Schweizer SaaS-Gründer bedeutet das: Wer AI-generierte Inhalte in EU-Märkten verbreitet, muss handeln. Die gute Nachricht: Die technischen Lösungen (C2PA, SynthID) sind verfügbar, der Code of Practice liefert klare Leitlinien, und viele assistive Funktionen sind befreit.

Wer jetzt proaktiv kennzeichnet, schafft nicht nur Compliance – sondern auch Vertrauen. In einer Zeit, in der Deepfakes und Desinformation zunehmen, wird Transparenz zum Differenzierungsmerkmal. Nutzer wollen wissen, was von Menschen gemacht ist und was von Maschinen. Unternehmen, die das offen kommunizieren, positionieren sich als verantwortungsvolle Partner.

Unsere Einschätzung

Offenlegung: Dieser Abschnitt ist eine redaktionelle Einschätzung von matd ag — eine Meinung, die die oben belegten Fakten einordnet, aber keine neuen Fakten oder Zahlen einführt. matd ag ist selbst Anbieter in diesem Markt; wir vergleichen offen und fair, statt Wettbewerber schlechtzureden.

Aus unserer Sicht bei matd – die wir selbst AI-Transformation und Voice-to-Docs-Workflows anbieten (Veo, SprichMal, Nordstern.Coach) – ist Artikel 50 ein überfälliger Schritt. Transparenz ist kein Bürokratie-Monster, sondern ein Vertrauensanker. Wir erleben in unseren Projekten, dass Kunden zunehmend wissen wollen: Was leistet die AI wirklich, wo ist menschliches Urteil gefragt, und wie können wir das ehrlich kommunizieren?

Die Befreiung für assistive Funktionen (Grammatik, Übersetzung, Transkription) ist richtig – hier ändert AI nicht die Substanz, sondern macht Arbeit effizienter. Wer aber generative Inhalte produziert (Summarizer, Bild-Synthese, Video-Tools), sollte kennzeichnen – nicht weil das Gesetz es verlangt, sondern weil es fair ist.

Die Bussgelder (15 Mio. EUR / 3% Umsatz) sind drakonisch, besonders für Startups. Aber: Die technische Umsetzung ist machbar. C2PA und SynthID sind Industrie-Standard, SDKs sind verfügbar, und wer Foundation-Models wie Gemini oder GPT nutzt, bekommt Markierung oft «gratis». Das Risiko liegt nicht in der Technik, sondern im Nichtstun.

Unsere Empfehlung: Inventarisieren Sie Ihre AI-Features jetzt, prüfen Sie die Befreiungen ehrlich, und implementieren Sie Markierung dort, wo sie nötig ist. Wer Zweifel hat, ob extraterritoriale Anwendung greift: Rechtsberatung einholen. Die 15 Millionen sind es wert.

Und: Nutzen Sie Transparenz als Marketing. «Wir kennzeichnen proaktiv» ist ein stärkeres Signal als «Wir sind compliant». Es zeigt, dass Sie Technologie ernst nehmen – und die Menschen, die sie nutzen, noch ernster. Das ist kein Kostenfaktor. Das ist Positionierung.


Sie wollen Ihre AI-Features compliant machen – oder prüfen, ob Ihre generativen Inhalte unter Artikel 50 fallen? Wir unterstützen SaaS-Teams bei der technischen Umsetzung (C2PA, SynthID, UI-Offenlegung) und der strategischen Einordnung. Kein Template, sondern massgeschneiderte Lösung für Ihr Produkt. die Engagement-Modelle ansehen.

Sources